| |
Angaben nach InVeKoS-Verordnung
- Anzahl und Identifizierungsmerkmale der übertragenen ZA
- Name und Anschrift von Abgeber und Übernehmer
- Betriebsnummer von Abgeber und Übernehmer
- Zeitpunkt der Übertragung
- Art des der Übertragung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (z.B.
Kauf, Pacht, Schenkung)
- bei Pacht den Zeitraum der Übertragung
Folgende Meldefristen für die Aktivierung der Basisprämie in 2022
sind zu beachten:
- Die Aktivierung von übertragenen ZA ist beim Übernehmer nur möglich,
wenn die Übertragung bis zum 16.05.2022 erfolgt und die Meldung der
Übertragung an
die ZID durch Abgeber und Übernehmer spätestens am 10.06.2022
abgeschlossen ist. Erfolgt eine Übertragung bis zum 16.05.2022, ist die
Meldung an die ZID aber erst nach dem 10.06.2022 abgeschlossen, werden die
betroffenen ZA für das Jahr 2022 weder beim Übernehmer noch beim Abgeber
bei der Basisprämie berücksichtigt.
Die Prämienbehörde hat durch die Pflichtangabe des Auftragseingangs,
der jedoch auf jeden Fall vor dem 11.06.2022 liegen muss, die Möglichkeit,
fristgerecht in Papierform eingegangene Mitteilungen von Übertragungen auch noch nach dem
10.06.2022 an die ZID zu melden.
- Sonderregelung: Da im Sammelantrag die Nachmeldung von einzelnen
Flächen bzw. deren Änderung hinsichtlich der Nutzung bzw.
Beihilfefähigkeit bis zum 31.05.2022 möglich ist, besteht folgende
Sonderregelung:
Einzelne ZA, die erst nach dem 16.05.2022 aber bis spätestens
31.05.2022 übertragen werden, können beim Übernehmer noch zur
Aktivierung bei der Basisprämie 2022 herangezogen werden.
Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass
- die Übertragung durch Abgeber und Übernehmer bis 31.05.2022
selbst an die ZID gemeldet wird oder
- die Übertragung der zuständigen Prämienbehörde bis 31.05.2022
schriftlich mitgeteilt und durch Abgeber und Übernehmer bis zum
10.06.2022 selbst vollständig an die ZID gemeldet wird.
|